Die Volksdroge Nr. 1 ist legal und in vielen Ländern frei erhältlich. Trotz des deutschen Jugendschutzgesetzes[1] kommen auch junge Personen relativ einfach an Alkohol, sei es im Haushalt oder über Freunde. Alkohol ist eines der wenigen legalen Betäubungsmittel und wir werden beinahe überall damit konfrontiert. Ein Gläschen Champagner zur Begrüßung, das Glas Wein oder Bier zum Essen, ein Digestif oder ein Caffè Coretto helfen bei der Verdauung. Nicht nur Politiker und Schauspieler leben uns vor, wie harmlos angeblich ein Gläschen in Ehren ist. Auch im Freundes und Familienkreis gehört Alkohol in unserem Alltag. Denken wir nur an das ‚wohl verdiente Feierabendbier‘.
Für viele führt der Einstieg zum Alkohol über Vorbilder. „Wenn Papa zum Feierabend sein Bier trinkt kann das nicht so schlimm sein.“ Mutproben oder andere Anlässe lassen den Einstieg ebenfalls zu.
Schau dich im Alltag um. Auch außerhalb der Werbung begegnen wir auf Schritt und Tritt alkoholischen Getränken. Alkohol ist gesellschaftsfähig.

[1] Jugendschutzgesetz – Quelle: https://dejure.org/gesetze/JuSchG/9.html